Tätigkeit
Die Tätigkeit des Tierheilpraktikers unterliegt den Bestimmungen des Arzneimittelrechts und des Tierschutzes. Es dürfen keine verschreibungspflichtigen Arzneien (wie z.B. Antibiotika) eingesetzt oder verordnet werden und keine Impfungen oder Narkosen durchgeführt werden.
Der Tierheilpraktiker kann und will den Tierarzt nicht ersetzen, sondern er strebt danach, Krankheiten in der Entstehung zu verhindern, den Allgemeinzustand zu stärken und die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
Er nimmt sich Zeit für die Beobachtung und Anamnese, denn Ziel ist nicht die Überdeckung von Symptomen, sondern die Ursachen von Krankheiten zu erkennen und ganzheitlich zu behandeln.
Dazu kann er sich der Fülle der naturheilkundlichen Methoden bedienen und die Verfahren auswählen, die er für geeignet hält, z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Akupunktur, Bachblütentherapie, usw.